Neuigkeiten zum Datenschutz

Datenschutz wird immer mehr zum Thema gemacht, man hört immer häufiger von Beschwerden und neuen Maßnahmen. Ob man dies nun als absolutes Luxusproblem oder als essenzielle Identitätswahrungsmaßnahme betrachtet, mag jedem selbst überlassen sein. Menschen, die online mit Lotto Tipps wetten, legen mehr Wert auf Datensicherheit als Ihre durchschnittliche Person, was alles normal ist. Wir erzählen euch einige Neuigkeiten zu dem Thema:

Die französische Behörde für Datenschutz:

Diese Institution hat einen neuen Artikel zum Datenschutz veröffentlicht. Demnach müsse mit Beachtung des aktuellen technischen Stands auf Datensicherheit geachtet werden und Maßnahmen getroffen werden, um ein „angemessenes Schutzniveau“ sicherzustellen.

Nun stellt sich natürlich die Frage: Was ist ein angemessenes Schutzniveau? Bedeutet dies, dass unsere Daten nicht mehr abgefragt werden, nicht gespeichert werden oder dass sie beim Verkauf auch wirklich da ankommen sollen, wo sie hinsollen? Man weiß es nicht so genau.

Der Artikel gibt einige Aufschlüsse darüber, auf welche Punkte geachtet werden müsse, um dieses Niveau zu erreichen. Dazu gehört beispielweise der Verwendungszweck der Daten, die Einschätzung von Risiken oder regelmäßige Kontrollen. Sowohl dies unterstützende Maßnahmen als auch absolute „No-Gos“ werden genannt, um vor allem Unternehmen mehr über ihren erwünschten Umgang mit Daten wissen zu lassen.

Gesetzesvorschlag vom Ratspräsidenten der EU:

Letzten Monat wurde von der besagten Person ein neuer Vorschlag eingereicht. Demnach ist die wichtigste Änderung, dass ein User selbst über die Verarbeitung seiner Daten bestimmten sollte. Es muss die Möglichkeit bestehen, diese zu verhindern, indem man dazu keine Einwilligung erteilt. Die Frage ist jetzt: Wie soll eine Webseite diese Möglichkeit schaffen? Soll direkt beim Öffnen der Seite eine riesige Anzeige auftauchen, die eine Abfrage macht oder muss man sich durch unzählige Sub-Seiten quälen, bis irgendwo in einer Ecke ganz klein der Haken zu setzen ist?

Mittlerweile soll der User beispielsweise bei Software regelmäßig daran erinnert werden, dass Privatsphäre-Einstellungen vorhanden sind und vorgenommen werden können, wie groß diese Intervalle auch immer sein sollen.

Trotzdem ist diese Änderung weit von der Pflicht entfernt, diese Einstellungen überprüfen zu müssen oder aktiv eine Einwilligung erteilen zu müssen. Natürlich würden in diesem Fall viel mehr User sagen: „Nein, ich möchte, dass meine Daten nicht verarbeitet werden und auch nicht zur späteren Verarbeitung gespeichert werden“. Diese Aufforderung wird jedoch nicht verpflichtend.

Somit bleibt die Frage offen, ob diese Erneuerung wirklich für mehr Datenschutz im Netz sorgen würde, wenn ein User von diesen wiederkehrenden Hinweisen eher belästigt wird, als sie ernst zu nehmen.

Praxisratgeber und Fallbeispiele:

Vor kurzem wurde von dem Beauftragten Baden-Württembergs für Datenschutz eine neue Auflage des Ratgebers für den Datenschutz bei Beschäftigten herausgegeben. Dieser versucht, mit Beispielen den Umgang mit verschiedenen Situationen zu erleichtern.

Zunächst einmal ging es um die private Nutzung einer Emailadresse der Firma. Hierzu wurde vorgeschlagen, durch eine betriebliche Vereinbarung klare Regeln zu schaffen, um Beschwerden bezüglich der Einsicht des Arbeitgebers in private Emails zu vermeiden.

Selbst für Bewerbungsgespräche wird hier vorgegeben, welche Abfragen überhaupt zulässig sind. Man soll verhindern, dass einerseits der Bewerber unter großen Druck gesetzt wird und andererseits Daten preisgibt, die sein Arbeitgeber eigentlich gar nicht besitzen dürfte.

Der Ratgeber enthält noch viele weitere Tipps für Unternehmen, um in Sachen Datenschutz rechtskonform und gesetzestreu zu bleiben. Dies ist jedoch alles nachzulesen und kann nicht im Einzelnen erwähnt werden.

Fazit:

Wir sehen, dass der Umgang mit Datenschutz oft schwierig wird. Technische Leistungsfähigkeiten einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu finden, die präzise und effektiv wirken, bleibt ein Problem.

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